Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, nicht nur aus Beweisgründen, der schriftlichen Bestätigung durch die TEXTILCOLOR. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für unsere Lieferungen unverbindlich.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Textilcolor AG und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

2. Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Sie bedürfen nach erfolgter Bestellung unserer Bestätigung, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Preise

Zu Grunde gelegt wird jeweils der am Auftragstag gültige Preis. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Preise ex works Sevelen, Schweiz zu verstehen. Für die Berechnung sind die vom Lieferer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen massgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Die Preise verstehen sich exklusive irgendwelcher Steuern und anderer Abgaben, die von Behörden oder anderen Stellen – in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen – im Lande des Lieferanten oder des Käufers auf den Preisen erhoben werden. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung den Preis ermässigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige veränderte Preis angewendet.

4. Lieferung

Wir sind jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern und Lieferzeiten einzuhalten, können uns aber an feste Lieferfristen nicht binden. Im Fall von Verzögerung der Lieferung vermag erst die schriftliche Mahnung des Käufers mit angemessener Nachfristansetzung den Lieferanten in Verzug zu setzen. Teillieferungen sind grundsätzlich möglich. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen. Keine Haftung entsteht für den Lieferanten für irgendwelche Verzögerung oder Schlecht-/Nichterfüllung, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche ausserhalb seiner Kontrolle und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie, jedoch nicht abschliessend, Krieg, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten, Betriebsstörungen aller Art, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Zulieferern, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, wie auch Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages bis auf weiteres unökonomisch machen. Solche Umstände entbinden den Lieferanten von seinen Lieferverpflichtungen für die Dauer solcher Umstände einschliesslich deren Nachwirkungen ohne Nachlieferverpflichtungen für den Lieferanten. Solche Umstände berechtigen den Lieferanten, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzulösen, wobei dies den Käufer zu keinen Schadenersatzansprüchen und/oder Klagen berechtigt. Die Lieferpflicht der TEXTILCOLOR ruht, solange der Besteller mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung im Rückstand ist.

5. Versand, Gefahrübergang, Verpackung

Der Transport unserer Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Das gleiche gilt auch für Leihemballagen während des Hin- und Rücktransportes. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung mit der dem Besteller mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Im Fall von Transportschäden ist TEXTILCOLOR nicht verpflichtet, für den Besteller Schadensersatzansprüche gegen den Transporteur geltend zu machen. Der Besteller hat jedoch einen Anspruch auf Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche der TEXTILCOLOR gegen den Transporteur.

6. Zahlung

Die Bezahlung der Kunden erfolgt mit Kreditkarte (Master-, Visa-Card), TWINT, oder in Bar bei der Abholung.

Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der volle Betrag auf einem Konto der TEXTILCOLOR endgültig verfügbar ist. Dem Besteller ist eine Weitergabe oder Weiterveräusserung der Ware nicht gestattet, solange diese noch nicht vollständig bezahlt ist; TEXTILCOLOR ist berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen; der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf Anforderung an TEXTILCOLOR herauszugeben, wenn der Rechnungsbetrag auch nach Absendung einer Mahnung nicht spätestens binnen zwei Wochen bezahlt ist.

7. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

Der Empfänger hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Art, Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erforderlichenfalls hat er durch eine Probeverarbeitung zu testen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung, anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmass ist genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bis dahin ist sie in dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befand, sachgemäss verpackt und vorschriftsmässig gelagert aufzubewahren, um der TEXTILCOLOR eine Untersuchung des Produktes zu ermöglichen. Verletzt der Besteller seine Untersuchungs-, Rüge- oder Bereithaltungspflichten, so erlöschen seine Gewährleistungsansprüche. Verhandlungen zwischen TEXTILCOLOR und dem Besteller über erhobene Beanstandungen schliessen den Einwand unbegründeter oder verspäteter Mängelrüge oder des Verstosses gegen Bereithaltungspflichten nicht aus. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet TEXTILCOLOR nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatz- oder Nachlieferung oder durch Gutschrift. Im Falle der Ersatz- oder Nachlieferung trägt TEXTILCOLOR die Kosten für Lieferung und Versand. Sonstige Kosten werden nicht erstattet. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Mängelansprüche hinsichtlich der gelieferten Produkte verjähren nach einem Jahr.

8. Beratung

Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach unserem jeweiligen Erfahrungsstand. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Produkte gelten als unverbindliche Hinweise - auch in Bezug auf Schutzrechte Dritter - und befreien den Anwender nicht davon, Produkt und Verfahren auf Eignung für seine speziellen Einsätze selbst zu prüfen.

9. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.

b) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstandenen Produkte, und zwar in der Höhe des Wertes der verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. Bei Vermischung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstandenen Erzeugnis in dem Verhältnis, das unsere Ware am neuen Produkt einnimmt. Der Besteller gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch
sicherungshalber im Voraus an den Lieferanten ab.

c) Der Käufer darf die gelieferten Waren weiterveräussern oder weiterverarbeiten. Die ihm hieraus entstehenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen tritt er schon jetzt an uns ab; er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäss nachkommt und kein Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wird.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist für Lieferung die jeweilige Versandstelle des Lieferers. Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz der TEXTILCOLOR AG.

Gerichtsstand für alle sich aus unseren Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten sind die zuständigen Gerichte am Sitz der TEXTILCOLOR AG. Wir sind jedoch nach freier Wahl berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist; dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Auf das Vertragsverhältnis findet das am Sitz der TEXTILCOLOR AG geltende Recht Anwendung. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

9475 Sevelen, 29.04.2020